Studieninformationen




INFORMATIONEN ZUM STUDIUM DER ENGLISCHEN PHILOLOGIE
- ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK
-




Vorbemerkung

Gegenstand des Studienfaches Englisch sind Sprache und Literatur Großbritanniens und Nordamerikas. Das Fach wird gelehrt am Seminar für Englische Philologie und am Seminar für Englische Philologie, Abteilung für Amerikanistik. Das Seminar für Englische Philologie ist Teil der Fakultät Neuphilologie.



1. Allgemeine Informationen

1.1 Zentrale Anmeldung und Studienberatung

Die zentrale Anmeldung zu allen Übungen und Proseminaren findet zu folgenden Zeiten statt:


Studienanfänger (1. Semester): Einführung in das Studium und Anmeldung zu den Übungen und Proseminaren

1. Semesterwoche, siehe Anschlag

Examenskandidaten : Zeiten im kommentierten
Veranstaltungsverzeichnis des Seminars

2. - 7. Semester : Zeiten im kommentierten
Veranstaltungsverzeichnis des Seminars


Einführungsveranstaltungen

- für alle Studienanfänger am Mittwoch, 1. Semesterwoche, 10 Uhr, Raum 036
- zur Linguistik in der Studienberatung durch Frau Elsa Lattey, Ph.D.
- ausführliche Studienberatung in den Sprechstunden des Lehrkörpers

Es wird dringend gebeten, von der Möglichkeit der Studienberatung Gebrauch zu machen.




Weitere Orientierung bieten :

- das im Buchhandel erhältliche Vorlesungsverzeichnis der Universität
- der Veranstaltungskommentar des Seminars (Sekretariat, Zi. 208)
- die vor den Büros der Lehrenden angeschlagenen Kommentare zu den Lehrveranstal- tungen

Während des Semesters bestehen regelmäßig Möglichkeiten der Studienberatung bei den folgenden Mitgliedern des Lehrkörpers:

- Prof. Dr. E. Auberlen: Neuere englische Literatur und allgemeine Information
- Elsa Lattey, Ph.D.: Linguistik
- Dr. H. Grandel: Amerikanistik und allgemeine Information

Im übrigen sind alle Mitglieder des Lehrkörpers gern bereit, Sie zu informieren und zu beraten. Auskünfte in weiteren speziellen Fragen erhalten Sie außerdem bei:

- C. Boone, Ph.D.: Auslandsaufenthalt Großbritannien
- Carol Geppert-Jolly, M.A.: Sprachprüfungen
- Dr. K.D. Gottschalk: Zwischenprüfung
- Dr. H.-W. Schwarze: Staatsexamen

Die Zeiten und Räume entnehmen Sie bitte dem Wegweiser vor Zimmer 208, sowie den Anschlägen an den Zimmern der Lehrenden.




2. Wegweiser durch das Haus

Das Geschäftszimmer des Seminars für Englische Philologie liegt im 2. Stock (Zi. 208); das der Abteilung für Amerikanistik im 5. Stock (Zi. 558). Vor Zi. 208 findet sich auch ein Wegweiser, der die Nummern der Dienstzimmer aller Mitglieder des Lehrkörpers anzeigt.

Die Anschlagtafeln des Seminars stehen in der Eingangshalle links. Anschläge über Sprechstunden und Lehrveranstaltungen finden Sie einmal an den zentralen Anschlagsflächen, zum anderen individuell an den Büros der Lehrenden.

Die Bibliothek des Seminars ist in die Fakultätsbibliothek (1. Stock) integriert. Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek mit Arbeitsplätzen. Öffnungszeiten an der Eingangstür zum Gebäude.

Im 1. Stock des Hauses liegen auch die Sprachlabors. Zwei Hörsäle liegen im Erdgeschoß, Übungsräume finden sich auf allen Stockwerken (bitte beachten: die erste Ziffer einer Raum-Nr. nennt jeweils das Stockwerk).





3. Studiengänge und Studienabschlüsse

Zur allgemeinen Information stehen den Studenten der Studienplan: Englisch, Lehramt an Gymnasien und der Studienplan für Magisterstudiengänge zur Verfügung (im Geschäftszimmer, Zi. 208) erhältlich.

Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium Während das Grundstudium für alle Studienabschlüsse gleich angelegt ist (vgl. "Merkblatt zur Durchführung der Zwischenprüfung" im Studienplan) und mit der Zwischenprüfung abschließt, unterscheiden sich die Studiengänge im Hauptstudium je nach angestrebtem Studienabschluß. Folgende Studienabschlüsse sind möglich:

I. Staatsprüfung (Lehramt)
1. Englisch als Hauptfach
2. Englisch als Beifach (als Erweiterungsprüfung)

II. Universitätsprüfungen
1. Promotion zum Magister Artium (M.A.). Anglistische Magisterfächer: Neuere englische Literatur, Linguistik des Englischen, Mediävistik, Amerikanistik (über zulässige Fächerkombinationen siehe Magisterprüfungsordnung, erhältlich in Zi. 217).
2. Promotion zum Dr. phil.
3. Diplom-Studiengang: Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Regionalstudien, anglo- amerikanischer Raum

Über diese Studienabschlüsse informieren die folgenden Prüfungs- ordnungen:

3.1 Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien, Veröff. in Kultus und Unterricht, H. 7 (Febr. 1978)
= neue Prüfungsordnung. In Kraft seit 2.12.1977 mit Änderung vom 15.1.91. (Prüfungsordnung erhältlich in der derzeit gültigen Fassung in der Außenstelle des Prüfungsamtes, Keplerstr. 2.)

3.2 Promotionsordnung: Neuphilologische Fakultät, Wilhelmstr. 50, Zi. 217

3.3 Magisterprüfungsordnung: wie unter 3.2

3.4 Studieninformationen zum Studiengang Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Regionalstudien: Prüfungsamt für Diplom-Volkswirte, Keplerstr. 17, 7400 Tübingen, sowie in der Studienberatung von Dr. H.-W. Schwarze

Für Universitätswechsler sei darauf hingewiesen, daß sich die zugelassenen Fächerkombinationen in den verschiedenen Bundesländern oft erheblich unterscheiden. Über Sonderregelungen und Erweiterungsprüfungen in den Lehramtstudiengängen entscheidet die Außenstelle des Wissenschaftlichen Prüfungsamtes, Keplerstr. 2, 7400 Tübingen.



4. Aufbau des Studiums

4.1 Übungs- und Seminarstufen

Die im Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungskommentar verzeichneten Lehrveranstaltun- gen gliedern sich in 4 Stufen:

Stufe I: Einführungsveranstaltungen, Proseminare Stufe I und Übungen Stufe I für 1. und 2. Semester
Stufe II: Proseminare Stufe II und Übungen Stufe II ab 3. Semester
Stufe III: Hauptseminare (nach der Zwischenprüfung)
Stufe IV: Oberseminare

Gemäß einem Beschluß der Neuphilologischen Fakultät ist die Teilnehmerzahl in allen Proseminaren, Übungen und Hauptseminaren auf 25 (Sprachlabor 24) festgesetzt. Die Teilnehmerzahl für die Oberseminare und Close- Reading-Kurse beträgt 15.


4.2 Grundstudium und Zwischenprüfung

Das Grundstudium umfaßt die ersten 4 Semester und wird mit der Zwischenprüfung (ZP) abgeschlossen, die zugleich als Aufnahmevoraussetzung für Hauptseminare gilt. Für Fragen der ZP und die Ausstellung des ZP- Zeugnisses ist Dr. K. D. Gottschalk zuständig. Zwischenprüfungen anderer deutscher Universitäten werden in der Regel anerkannt. Grundsätzlich kann die Zwischenprüfung durch andere nicht-universitäre Scheine nicht ersetzt werden. Teilleistungen können jedoch anerkannt werden, wenn der adäquate Charakter der bescheinigten Lehrveranstaltungen erwiesen ist.


Voraussetzungen für die Zwischenprüfung

Benotete Scheine aus den folgenden 8 Lehrveranstaltungen:

1.1 Oral Communication
1.2 Grammar and Usage I und II
1.3 Translation I und II
1.4 Linguistik Proseminar I
1.5 Linguistik Proseminar II
1.6 Literaturwissenschaft Proseminar I
1.7 Literaturwissenschaft Proseminar II
1.8 Altenglisch oder Mittelenglisch

Teilleistungen

Die Note der ZP wird ermittelt aus den Noten der Klausuren der folgenden Lehrveranstal- tungen:

2.1 Grammar and Usage II
2.2 Translation II
2.3 Linguistik Proseminar II
2.4 Literaturwissenschaft Proseminar II oder das literaturwissenschaftliche Mediävistik-Proseminar II


Die ZP gilt als bestanden, wenn in jeder der vier Teilleistungen mindestens die Note 4,0 erreicht worden ist. Sonderregelungen für Studienortwechsler sind möglich.


Modellstundenplan Hauptfach

* = erforderlich für die Zwischenprüfung

1. Semester
Einführungsvorlesung Linguistik 2 st.
*Proseminar Linguistik I 2 st.
*Proseminar Literaturwissenschaft I 2 st.
Übung: Phonetics 1 st.
*Oral Communication 2 st.
9 SWS

2. Semester
Vorlesung zur Phonetik und
Phonologie des Englischen 2 st.
Vorlesung Literaturwissenschaft 2 st.
*Proseminar Linguistik II 2 st.
Übung: English Grammar and Usage I 2 st.
Ergänzungsübung Sprachpraxis 2 st.
10 SWS

3. Semester
*Proseminar Literaturwissenschaft II 2 st.
Proseminar Landeskunde 2 st.
Übung: Translation I 1 st.
*English Grammar and Usage II 1 st.
*Proseminar Mediävistik I 2 st.
Vorlesung: Linguistik oder
Literaturwissenschaft 2 st.
10 SWS

4. Semester
Vorlesung: Linguistik oder
Literaturwissenschaft 2 st.
Weiterführendes Proseminar nach
Wahl (Stufe II oder III) 2 st.
*Übung: Translation II 2 st.
Ergänzungsübung Sprachpraxis
(sprachlich orientiert) 2 st.
Ergänzungsübung Sprachpraxis
(literaturbezogen) 2st.
10 SWS


Es ist zu beachten, daß zwischen den Anforderungen für die ZP und den Voraussetzungen für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung (= Staatsexamen) zu unterscheiden ist. Die Nachweise über die Voraussetzungen zur Wiss. Prüfung müssen erst bei der Meldung zur Prüfung vorliegen.




Um ein gründliches, systematisches Studium zu erleichtern, findet sich im Studienplan Anglistik ein Modellplan Anglistik-Hauptfach, der einen Leitfaden für die Gliederung des Grundstudiums an die Hand gibt. Der Studienplan Anglistik ist im Geschäftszimmer erhältlich.

Der Studienanfänger - und nicht nur dieser - sollte sich bei der Auswahl von Vorlesungen, Seminaren und Übungen ruhig vom eigenen Interesse leiten lassen und über die Grenzen des Fachs hinaus das Ziel verfolgen, die Universität mit allen ihren Einrichtungen und Problemen kennenzulernen.

Eine Hilfe für eine verbesserte Studienplanung, Orientierung für eigene Quellenlektüre und Schwerpunktsetzung sollen die Lektürelisten des Seminars bieten, die im Geschäftszimmer erhältlich sind (Zi. 208).


4.3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Staatsexamen (Hauptfach)

1. = Latinum oder Lateinkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Kleinen Latinum entsprechen. (Soweit die Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sind, soll der Nachweis zu Beginn des Studiums, spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung erbracht werden).

2. = Erfolgreiche Teilnahme an:
6 sprachpraktischen Übungen
2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminaren (Das Seminar für Englische Philologie hat mit dem Wissenschaftlichen Prüfungsamt die folgende Regelung abgesprochen: Von allen Staatsexamenskandidaten mit Hauptfach Englisch wird entweder der Kurs "Einf. i.d. Altengl. Sprache u. Lit." oder der Kurs "Einf. i.d. Mittelengl. Sprache u. Lit." verlangt. Es bleibt den Studierenden überlassen, ob sie diesen Kurs als eines der beiden linguist. oder als eines der beiden lit.wiss. Proseminare deklarieren .

3. = 1 sprachwissenschaftliches und 1 literaturwissenschaftliches Hauptseminar

4. = 1 Lehrveranstaltung über gegenwartsbezogene kulturelle, politische und soziale Probleme Großbritanniens oder der Vereinigten Staaten.


4.4 Voraussetzungen für die Zulassung zum Magisterexamen

1. Zwischenprüfung wie unter 4.2.
2. Bei Sprachanforderungen (wie Kleines Latinum etc.) gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen anglistischen Magisterfächern: siehe Studienführer "Magister- studiengänge" und Prüfungsordnung der Neuphilologischen Fakultät.



3. Bei der Meldung zur Prüfung sind Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Unterrichtsveranstaltungen des Hauptstudiums vorzulegen.

a) Hauptfach: 3 Seminare (darunter 1 Oberseminar) aus dem Gebiet des Hauptfachs
b) Nebenfach: 2 Seminare aus dem Gebiet des Nebenfachs

In den Fächern Neuere Englische Literatur und Amerikanistik kann 1 Hauptseminar in Landeskunde angerechnet werden. Dies gilt für Haupt- und Nebenfach gleichermaßen.


5. Informationen zur Amerikanistik

Für das Anglistikstudium mit dem Ziel des Staatsexamens gilt die Amerikanistik als integraler Bestandteil, der je nach Interesse und Neigung des Studenten mehr oder weniger stark akzentuiert werden kann. Es ist erwünscht, daß jeder Student im Laufe seines Studiums Lehrveranstaltungen im Bereich der Amerikanistik besucht. Für das Examen sind Kenntnisse in der amerikanischen Literatur und Landeskunde durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben. Im schriftlichen Teil des Examens stammt nach der bisherigen Regelung mindestens eine der literarischen Aufgaben aus der Amerikanistik. Darüber hinaus ist es möglich, im Rahmen des literaturwissenschaftlichen Anglistikstudiums die Amerikanistik als besonderes Interessengebiet auszubauen und dementsprechend einen prüfungsberechtigten Angehörigen des Lehrkörpers der Abteilung für Amerikanistik als Prüfer im mündlichen Teil des Exa- mens zu wählen.

Auch die Wissenschaftliche Arbeit kann einem amerikanistischen Thema gelten und von einem Angehörigen der Abteilung betreut werden.
Anders als beim Staatsexamen gilt die Amerikanistik beim Magisterexamen und bei der Promotion als eigenständiges Fach.


6. Studium und Aufenthalt im englischsprachigen Ausland

Nach dem Wortlaut der Prüfungsordnung wird vom Studierenden erwartet, daß er vor der Prüfung im Staatsexamen einen mindestens dreimonatigen zusammenhängenden Aufenthalt im englischen Sprachgebiet verbracht hat. Ein solcher Aufenthalt wird vom Seminar dringend empfohlen. Das Seminar vermittelt Studienmöglichkeiten an ausländischen Universitäten, Teilnahme an stipendienprogrammen, sowie die Bewerbungen für die Tätigkeit als Lehr- assistent (assistant teacher).

Studientechnisch ist ein Auslandsaufenthalt nach der Zwischenprüfung günstig. Dabei ist zu beachten, daß Sie sich ein halbes oder in vielen Fällen ein ganzes Jahr vor Stipendiumbeginn bzw. Lehrtätigkeit bewerben müssen.





Hier eine kurze Übersicht :

GROSSBRITANNIEN

6.1 Anglistenprogramm Großbritannien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)

Stipendienprogramm für deutsche Studenten der Anglistik zu einem Studienaufenthalt an einer Hochschule in GB.

Bewerber sollen zum Zeitpunkt der Bewerbung (Oktober/Anfang November) im 2. oder 3. Semester sein.

Beginn des Stipendiums: Das auf die Bewerbung folgende Wintersemester.

6.2 Assistant Teacher (Pädagogischer Austauschdienst)

Tätigkeit an einer englischen Schule (u.a. deutsche Konversation in Gruppen). Bewer- berkreis: alle Anglistikstudenten, die die ZP absolviert haben.

Bewerbungstermin: bis 1.12. für das folgende Schuljahr.

6.3 Austauschprogramme der Universität Tübingen

Das Seminar für Englische Philologie unterhält mit einer Reihe von britischen Partneruniversitäten Austauschprogramme, z.B. mit Bangor, Leeds, Newcastle, Notting- ham, Oxford, Polytechnic York.

Bewerbungen jeweils zu Semesterbeginn für das folgende Studienhalbjahr.


USA und KANADA

6.4 Anglistenprogramm Nordamerika (DAAD)
Stipendienprogramm für deutsche Studenten der Anglistik zu einem Studienjahr an einer Hochschule in den USA oder Kanada; Sonderausschreibungen im Akademischen Auslandsamt, Nauklerstr. 14, ab Juni erhältlich.

Dauer des Stipendiums: ein Studienjahr, beginnt im August.

Bewerbungstermin: 15. August (vorläufige Bewerbung); endgültige Bewerbung bis 1.12.

6.5 Austauschprogramme der Universität Tübingen mit über 40 Institutionen in USA und Kanada; s. Liste im Akademischen Auslandsamt.
Bewerbungen jeweils bis zum 1.8.

6.6 Es besteht außerdem die Möglichkeit, an zahlreichen amerikanischen Universitäten Studiengeldfreiheit ("tuition waiver") zu erhalten.


BAFÖG-Empfänger werden auf die Möglichkeit verwiesen, BAFÖG für einen solchen US-Aufenthalt zu beantragen. Es besteht ferner die Möglichkeit, ein Fulbright-Reisestipendium zu beantragen.

Voraussetzung: ZP


6.7 Fulbright-Jahresstipendien:

Bewerberkreis: deutsche Studenten mit guten englischen Sprachkenntnissen, die bereits 4 Semester studiert haben.

Bewerbungstermin: Juni


Beratung und Bewerbungen :

a) Akademisches Auslandsamt, Nauklerstr. 14, 7400 Tübingen
b) C. Boone, Ph.D., Seminar für Englische Philologie
c) Lektor für Amerikanistik

7. Neben den unter 4.2 genannten Lektürelisten hat das Seminar noch die folgenden Informationsbroschüren veröffentlicht (sie sind im Sekretariat, Zi. 208, erhältlich):

- Liste über Lernziele im einführenden Proseminar inklusive Basic Reading List mit ausgewählten Titeln von Einführungen Nachschlagewerken und Forschungsliteratur zur Literaturwissenschaft

- Guidelines - Hinweise für die mündliche Prüfung im 1. Staatsex- amen

- Hinweise und Erläuterungen zum Studiengang Volkswirtschaftslehre mit Regional- studien, anglo-amerikanischer Raum.