Studieninformationen
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM DER ENGLISCHEN PHILOLOGIE
- ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK
-
Vorbemerkung
Gegenstand des Studienfaches Englisch sind Sprache und Literatur Großbritanniens und
Nordamerikas. Das Fach wird gelehrt am Seminar für Englische Philologie und am
Seminar für Englische Philologie, Abteilung für Amerikanistik. Das Seminar
für Englische Philologie ist Teil der Fakultät Neuphilologie.
1.
Allgemeine Informationen
1.1
Zentrale Anmeldung und Studienberatung
Die zentrale Anmeldung zu allen Übungen und Proseminaren findet zu folgenden
Zeiten statt:
Studienanfänger
(1. Semester): Einführung in das Studium und
Anmeldung zu den Übungen und Proseminaren
1. Semesterwoche, siehe Anschlag
Examenskandidaten
: Zeiten im kommentierten
Veranstaltungsverzeichnis des Seminars
2. - 7. Semester
: Zeiten im kommentierten
Veranstaltungsverzeichnis des Seminars
Einführungsveranstaltungen
- für alle Studienanfänger am Mittwoch, 1. Semesterwoche, 10 Uhr, Raum
036
- zur Linguistik in der Studienberatung durch Frau Elsa Lattey, Ph.D.
- ausführliche
Studienberatung
in den Sprechstunden des
Lehrkörpers
Es wird dringend gebeten, von der Möglichkeit der
Studienberatung
Gebrauch
zu machen.
Weitere Orientierung bieten
:
- das im Buchhandel erhältliche Vorlesungsverzeichnis der Universität
- der Veranstaltungskommentar des Seminars (Sekretariat, Zi. 208)
- die vor den Büros der Lehrenden angeschlagenen Kommentare zu den Lehrveranstal-
tungen
Während des Semesters bestehen regelmäßig Möglichkeiten der
Studienberatung bei den folgenden Mitgliedern des Lehrkörpers:
- Prof. Dr. E. Auberlen: Neuere englische Literatur und allgemeine Information
- Elsa Lattey, Ph.D.: Linguistik
- Dr. H. Grandel: Amerikanistik und allgemeine Information
Im übrigen sind alle Mitglieder des Lehrkörpers gern bereit, Sie zu informieren
und zu beraten. Auskünfte in weiteren speziellen Fragen erhalten Sie außerdem
bei:
- C. Boone, Ph.D.: Auslandsaufenthalt Großbritannien
- Carol Geppert-Jolly, M.A.: Sprachprüfungen
- Dr. K.D. Gottschalk: Zwischenprüfung
- Dr. H.-W. Schwarze: Staatsexamen
Die Zeiten und Räume entnehmen Sie bitte dem Wegweiser vor Zimmer 208, sowie
den Anschlägen an den Zimmern der Lehrenden.
2.
Wegweiser durch das Haus
Das Geschäftszimmer des Seminars für Englische Philologie liegt im 2. Stock
(Zi. 208); das der Abteilung für Amerikanistik im 5. Stock (Zi. 558). Vor Zi. 208
findet sich auch ein Wegweiser, der die Nummern der Dienstzimmer aller Mitglieder des
Lehrkörpers anzeigt.
Die Anschlagtafeln des Seminars stehen in der Eingangshalle links. Anschläge
über Sprechstunden und Lehrveranstaltungen finden Sie einmal an den zentralen
Anschlagsflächen, zum anderen individuell an den Büros der Lehrenden.
Die Bibliothek des Seminars ist in die Fakultätsbibliothek (1. Stock) integriert. Es
handelt sich um eine Präsenzbibliothek mit Arbeitsplätzen. Öffnungszeiten
an der Eingangstür zum Gebäude.
Im 1. Stock des Hauses liegen auch die Sprachlabors. Zwei Hörsäle liegen im
Erdgeschoß, Übungsräume finden sich auf allen Stockwerken (bitte
beachten: die erste Ziffer einer Raum-Nr. nennt jeweils das Stockwerk).
3.
Studiengänge und
Studienabschlüsse
Zur allgemeinen Information stehen den Studenten der
Studienplan: Englisch, Lehramt
an Gymnasien
und der
Studienplan für Magisterstudiengänge
zur
Verfügung (im Geschäftszimmer, Zi. 208) erhältlich.
Das Studium gliedert sich in
Grundstudium
und
Hauptstudium
Während das Grundstudium für alle Studienabschlüsse gleich angelegt ist
(vgl. "Merkblatt zur Durchführung der Zwischenprüfung" im Studienplan) und
mit der
Zwischenprüfung
abschließt, unterscheiden sich die
Studiengänge im Hauptstudium je nach angestrebtem Studienabschluß. Folgende
Studienabschlüsse sind möglich:
I.
Staatsprüfung (Lehramt)
1. Englisch als Hauptfach
2. Englisch als Beifach (als Erweiterungsprüfung)
II.
Universitätsprüfungen
1. Promotion zum Magister Artium (M.A.). Anglistische Magisterfächer: Neuere
englische Literatur, Linguistik des Englischen, Mediävistik, Amerikanistik (über
zulässige Fächerkombinationen siehe Magisterprüfungsordnung,
erhältlich in Zi. 217).
2. Promotion zum Dr. phil.
3. Diplom-Studiengang: Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Regionalstudien, anglo-
amerikanischer Raum
Über diese Studienabschlüsse informieren die folgenden Prüfungs-
ordnungen:
3.1 Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien, Veröff. in
Kultus und Unterricht, H. 7 (Febr. 1978)
= neue Prüfungsordnung. In Kraft seit 2.12.1977 mit Änderung vom 15.1.91.
(Prüfungsordnung erhältlich in der derzeit gültigen Fassung in der
Außenstelle des Prüfungsamtes, Keplerstr. 2.)
3.2 Promotionsordnung: Neuphilologische Fakultät, Wilhelmstr. 50, Zi. 217
3.3 Magisterprüfungsordnung: wie unter 3.2
3.4 Studieninformationen zum Studiengang Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt
Regionalstudien: Prüfungsamt für Diplom-Volkswirte, Keplerstr. 17, 7400
Tübingen, sowie in der Studienberatung von Dr. H.-W. Schwarze
Für Universitätswechsler sei darauf hingewiesen, daß sich die zugelassenen
Fächerkombinationen in den verschiedenen Bundesländern oft erheblich
unterscheiden. Über Sonderregelungen und Erweiterungsprüfungen in den
Lehramtstudiengängen entscheidet die Außenstelle des Wissenschaftlichen
Prüfungsamtes, Keplerstr. 2, 7400 Tübingen.
4.
Aufbau des Studiums
4.1
Übungs- und Seminarstufen
Die im Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungskommentar verzeichneten Lehrveranstaltun-
gen gliedern sich in 4 Stufen:
Stufe I: Einführungsveranstaltungen, Proseminare Stufe I und Übungen Stufe I
für 1. und 2. Semester
Stufe II: Proseminare Stufe II und Übungen Stufe II ab 3. Semester
Stufe III: Hauptseminare (nach der Zwischenprüfung)
Stufe IV: Oberseminare
Gemäß einem Beschluß der Neuphilologischen Fakultät ist die
Teilnehmerzahl in allen Proseminaren, Übungen und Hauptseminaren auf 25
(Sprachlabor 24) festgesetzt. Die Teilnehmerzahl für die Oberseminare und Close-
Reading-Kurse beträgt 15.
4.2
Grundstudium und Zwischenprüfung
Das Grundstudium umfaßt die ersten 4 Semester und wird mit der
Zwischenprüfung (ZP)
abgeschlossen, die zugleich als Aufnahmevoraussetzung
für Hauptseminare gilt. Für Fragen der ZP und die Ausstellung des ZP-
Zeugnisses ist Dr. K. D. Gottschalk zuständig. Zwischenprüfungen anderer
deutscher Universitäten werden in der Regel anerkannt. Grundsätzlich kann die
Zwischenprüfung durch andere nicht-universitäre Scheine nicht ersetzt werden.
Teilleistungen können jedoch anerkannt werden, wenn der adäquate Charakter
der bescheinigten Lehrveranstaltungen erwiesen ist.
Voraussetzungen für die Zwischenprüfung
Benotete Scheine aus den folgenden 8 Lehrveranstaltungen:
1.1 Oral Communication
1.2 Grammar and Usage I und II
1.3 Translation I und II
1.4 Linguistik Proseminar I
1.5 Linguistik Proseminar II
1.6 Literaturwissenschaft Proseminar I
1.7 Literaturwissenschaft Proseminar II
1.8 Altenglisch oder Mittelenglisch
Teilleistungen
Die Note der ZP wird ermittelt aus den Noten der Klausuren der folgenden Lehrveranstal-
tungen:
2.1 Grammar and Usage II
2.2 Translation II
2.3 Linguistik Proseminar II
2.4 Literaturwissenschaft Proseminar II
oder
das literaturwissenschaftliche
Mediävistik-Proseminar II
Die ZP gilt als bestanden, wenn in jeder der vier Teilleistungen mindestens die Note 4,0
erreicht worden ist. Sonderregelungen für Studienortwechsler sind möglich.
Modellstundenplan Hauptfach
* = erforderlich für die Zwischenprüfung
1. Semester
Einführungsvorlesung Linguistik 2 st.
*Proseminar Linguistik I 2 st.
*Proseminar Literaturwissenschaft I 2 st.
Übung: Phonetics 1 st.
*Oral Communication
2 st.
9 SWS
2. Semester
Vorlesung zur Phonetik und
Phonologie des Englischen 2 st.
Vorlesung Literaturwissenschaft 2 st.
*Proseminar Linguistik II 2 st.
Übung: English Grammar and Usage I 2 st.
Ergänzungsübung Sprachpraxis
2 st.
10 SWS
3. Semester
*Proseminar Literaturwissenschaft II 2 st.
Proseminar Landeskunde 2 st.
Übung: Translation I 1 st.
*English Grammar and Usage II 1 st.
*Proseminar Mediävistik I 2 st.
Vorlesung: Linguistik oder
Literaturwissenschaft
2 st.
10 SWS
4. Semester
Vorlesung: Linguistik oder
Literaturwissenschaft 2 st.
Weiterführendes Proseminar nach
Wahl (Stufe II oder III) 2 st.
*Übung: Translation II 2 st.
Ergänzungsübung Sprachpraxis
(sprachlich orientiert) 2 st.
Ergänzungsübung Sprachpraxis
(literaturbezogen)
2st.
10 SWS
Es ist zu beachten, daß zwischen den Anforderungen für die ZP und den
Voraussetzungen für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung (=
Staatsexamen) zu unterscheiden ist. Die Nachweise über die Voraussetzungen zur
Wiss. Prüfung müssen erst bei der Meldung zur Prüfung vorliegen.
Um ein gründliches, systematisches Studium zu erleichtern, findet sich im
Studienplan Anglistik
ein Modellplan Anglistik-Hauptfach, der einen Leitfaden
für die Gliederung des Grundstudiums an die Hand gibt. Der Studienplan Anglistik ist
im Geschäftszimmer erhältlich.
Der Studienanfänger - und nicht nur dieser - sollte sich bei der Auswahl von
Vorlesungen, Seminaren und Übungen ruhig vom eigenen Interesse leiten lassen und
über die Grenzen des Fachs hinaus das Ziel verfolgen, die Universität mit allen
ihren Einrichtungen und Problemen kennenzulernen.
Eine Hilfe für eine verbesserte Studienplanung, Orientierung für eigene
Quellenlektüre und Schwerpunktsetzung sollen die
Lektürelisten
des
Seminars bieten, die im Geschäftszimmer erhältlich sind (Zi. 208).
4.3
Voraussetzungen für die Zulassung zum Staatsexamen (Hauptfach)
1. = Latinum oder Lateinkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Kleinen Latinum
entsprechen. (Soweit die Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sind, soll der
Nachweis zu Beginn des Studiums, spätestens zum Zeitpunkt der
Zwischenprüfung erbracht werden).
2. = Erfolgreiche Teilnahme an:
6 sprachpraktischen Übungen
2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminaren (Das Seminar
für Englische Philologie hat mit dem Wissenschaftlichen Prüfungsamt die
folgende Regelung abgesprochen:
Von allen Staatsexamenskandidaten mit Hauptfach
Englisch wird
entweder
der Kurs "Einf. i.d. Altengl. Sprache u. Lit."
oder
der Kurs "Einf. i.d. Mittelengl. Sprache u. Lit." verlangt. Es bleibt den
Studierenden überlassen, ob sie diesen Kurs als eines der beiden linguist. oder als
eines der beiden lit.wiss. Proseminare deklarieren
.
3. = 1 sprachwissenschaftliches und 1 literaturwissenschaftliches Hauptseminar
4. = 1 Lehrveranstaltung über gegenwartsbezogene kulturelle, politische und soziale
Probleme Großbritanniens oder der Vereinigten Staaten.
4.4
Voraussetzungen für die Zulassung zum Magisterexamen
1. Zwischenprüfung wie unter 4.2.
2. Bei Sprachanforderungen (wie Kleines Latinum etc.) gibt es Unterschiede zwischen den
verschiedenen anglistischen Magisterfächern: siehe Studienführer "Magister-
studiengänge" und Prüfungsordnung der Neuphilologischen Fakultät.
3. Bei der Meldung zur Prüfung sind Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme
an folgenden Unterrichtsveranstaltungen des Hauptstudiums vorzulegen.
a) Hauptfach: 3 Seminare (darunter 1 Oberseminar) aus dem Gebiet des Hauptfachs
b) Nebenfach: 2 Seminare aus dem Gebiet des Nebenfachs
In den Fächern Neuere Englische Literatur und Amerikanistik kann 1 Hauptseminar in
Landeskunde angerechnet werden. Dies gilt für Haupt- und Nebenfach
gleichermaßen.
5.
Informationen zur Amerikanistik
Für das Anglistikstudium mit dem Ziel des Staatsexamens gilt die Amerikanistik als
integraler Bestandteil, der je nach Interesse und Neigung des Studenten mehr oder weniger
stark akzentuiert werden kann. Es ist erwünscht, daß jeder Student im Laufe
seines Studiums Lehrveranstaltungen im Bereich der Amerikanistik besucht. Für das
Examen sind Kenntnisse in der amerikanischen Literatur und Landeskunde durch die
Prüfungsordnung vorgeschrieben. Im schriftlichen Teil des Examens stammt nach der
bisherigen Regelung mindestens eine der literarischen Aufgaben aus der Amerikanistik.
Darüber hinaus ist es möglich, im Rahmen des literaturwissenschaftlichen
Anglistikstudiums die Amerikanistik als besonderes Interessengebiet auszubauen und
dementsprechend einen prüfungsberechtigten Angehörigen des Lehrkörpers
der Abteilung für Amerikanistik als Prüfer im mündlichen Teil des Exa-
mens zu wählen.
Auch die Wissenschaftliche Arbeit kann einem amerikanistischen Thema gelten und von
einem Angehörigen der Abteilung betreut werden.
Anders als beim Staatsexamen gilt die Amerikanistik beim Magisterexamen und bei der
Promotion als eigenständiges Fach.
6.
Studium und Aufenthalt im englischsprachigen
Ausland
Nach dem Wortlaut der Prüfungsordnung wird vom Studierenden erwartet, daß
er vor der Prüfung im Staatsexamen einen mindestens dreimonatigen
zusammenhängenden Aufenthalt im englischen Sprachgebiet verbracht hat. Ein solcher
Aufenthalt wird vom Seminar dringend empfohlen. Das Seminar vermittelt
Studienmöglichkeiten an ausländischen Universitäten, Teilnahme an
stipendienprogrammen, sowie die Bewerbungen für die Tätigkeit als Lehr-
assistent (assistant teacher).
Studientechnisch ist ein Auslandsaufenthalt nach der Zwischenprüfung günstig.
Dabei ist zu beachten, daß Sie sich ein halbes oder in vielen Fällen ein ganzes
Jahr vor Stipendiumbeginn bzw. Lehrtätigkeit bewerben müssen.
Hier eine kurze Übersicht
:
GROSSBRITANNIEN
6.1
Anglistenprogramm Großbritannien des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD)
Stipendienprogramm für deutsche Studenten der Anglistik zu einem Studienaufenthalt
an einer Hochschule in GB.
Bewerber sollen zum Zeitpunkt der Bewerbung (Oktober/Anfang November) im 2. oder 3.
Semester sein.
Beginn des Stipendiums: Das auf die Bewerbung folgende Wintersemester.
6.2
Assistant Teacher (Pädagogischer Austauschdienst)
Tätigkeit an einer englischen Schule (u.a. deutsche Konversation in Gruppen). Bewer-
berkreis: alle Anglistikstudenten, die die ZP absolviert haben.
Bewerbungstermin: bis 1.12. für das folgende Schuljahr.
6.3
Austauschprogramme
der Universität Tübingen
Das Seminar für Englische Philologie unterhält mit einer Reihe von britischen
Partneruniversitäten Austauschprogramme, z.B. mit Bangor, Leeds, Newcastle, Notting-
ham, Oxford, Polytechnic York.
Bewerbungen jeweils zu Semesterbeginn für das folgende Studienhalbjahr.
USA und KANADA
6.4
Anglistenprogramm Nordamerika (DAAD)
Stipendienprogramm für deutsche Studenten der Anglistik zu einem Studienjahr
an einer Hochschule in den USA oder Kanada; Sonderausschreibungen im Akademischen
Auslandsamt, Nauklerstr. 14, ab Juni erhältlich.
Dauer des Stipendiums: ein Studienjahr, beginnt im August.
Bewerbungstermin: 15. August (vorläufige Bewerbung); endgültige Bewerbung
bis 1.12.
6.5 Austauschprogramme der Universität Tübingen mit über 40
Institutionen in USA und Kanada; s. Liste im Akademischen Auslandsamt.
Bewerbungen jeweils bis zum 1.8.
6.6 Es besteht außerdem die Möglichkeit, an zahlreichen amerikanischen
Universitäten Studiengeldfreiheit ("tuition waiver") zu erhalten.
BAFÖG-Empfänger werden auf die Möglichkeit verwiesen, BAFÖG
für einen solchen US-Aufenthalt zu beantragen. Es besteht ferner die
Möglichkeit, ein Fulbright-Reisestipendium zu beantragen.
Voraussetzung: ZP
6.7
Fulbright-Jahresstipendien:
Bewerberkreis: deutsche Studenten mit guten englischen Sprachkenntnissen, die bereits 4
Semester studiert haben.
Bewerbungstermin: Juni
Beratung und Bewerbungen
:
a) Akademisches Auslandsamt, Nauklerstr. 14, 7400 Tübingen
b) C. Boone, Ph.D., Seminar für Englische Philologie
c) Lektor für Amerikanistik
7. Neben den unter 4.2 genannten
Lektürelisten
hat das Seminar noch die
folgenden Informationsbroschüren veröffentlicht (sie sind im Sekretariat, Zi. 208,
erhältlich):
- Liste über Lernziele im einführenden Proseminar inklusive Basic Reading List
mit ausgewählten Titeln von Einführungen Nachschlagewerken und
Forschungsliteratur zur Literaturwissenschaft
- Guidelines - Hinweise für die mündliche Prüfung im 1. Staatsex-
amen
- Hinweise und Erläuterungen zum Studiengang Volkswirtschaftslehre mit Regional-
studien, anglo-amerikanischer Raum.